Auf die Länge kommt es nicht immer an

Ich bekam neulich eine Support-Anfrage. Ein Spieler hatte sich bei Skat-Online registriert, die Registrierungs-E-Mail sei aber nicht angekommen.

Ich prüfe bei solchen Anfragen zuerst, ob für die E-Mail-Adresse des Absenders eine Anmeldung vorliegt. Da musste ich schon sehr staunen. Die E-Mail-Adresse bestand aus nicht weniger als 48 Zeichen! Und zwar noch vor dem @! Neben Buchstaben waren auch der Punkt und der Bindestrich mehrere Male vertreten. Anscheinend waren sämtliche Familienmitglieder wenigstens mit ihren Initialen berücksichtigt worden.

Also antwortete ich dem Spieler, dass ich unter seiner E-Mail-Adresse keine Anmeldung vorliegen hätte und dass es daher wahrscheinlich ist, dass er sich bei seiner E-Mail-Adresse vertippt habe.

Der Spieler bestand darauf, dass dies nicht der Fall sein könne. Nach einigem Hin und Her bat ich ihn darum, mir die E-Mail-Adresse, mit der er sich angemeldet hatte, einmal zuzusenden. Und tatsächlich war an irgendeiner Stelle ein Zeichen falsch. Zum Vergleich schickte ich ihm seine Absender-Adresse zurück.

Dennoch bestand er weiterhin darauf, dass die E-Mail-Adresse, die er verwendet hatte, die richtige sei. Die würde er immerhin schon sehr lange verwenden und sich damit auch auf verschiedenen Portalen anmelden. Über ein überfülltes Postfach musste er sich dann sicherlich nicht beklagen.

Ich bat ihn schließlich darum, sich einfach mal mit der E-Mail-Adresse, die ich ihm geschickt hatte, anzumelden. Damit klappte es dann überaschender Weise. Das komme ihm aber doch seltsam vor, er würde sich jetzt mal deswegen an seinen E-Mail-Anbieter wenden. Hoffentlich musste er dazu kein Online-Formular ausfüllen…