Der nicht begangene Regelverstoß

Eine häufig gestellte Frage. Ein Gegenspieler begeht einen Regelverstoß, z.B. indem er die ausgespielte Farbe nicht bekennt. Der Alleinspieler kann jetzt das Spiel zu seinen Gunsten beenden. Das Spiel wird dann in der Stufe einfach, also nicht Schneider oder Schwarz, beendet.

Angenommen, die Gegenspieler sind zum Zeitpunkt des Regelverstoßes noch nicht aus dem Schneider und der Alleinspieler sieht gute Chancen, dass er die Gegenspieler Schneider spielen kann. Er kann dann darauf bestehen, dass der Regelverstoß korrigiert und weitergespielt wird.

Und jetzt kommt die häufig gestellte Frage: Muss der Alleinspieler die Gegenspieler dann Schneider spielen?

Nein, muss er nicht. Der Regelverstoß wird einfach korrigiert und es wird weitergespielt, als wäre er nicht begangen worden. Ob die Gegenspieler Schneider werden oder nicht spielt keine Rolle. Aber: Der Alleinspieler kann sein Spiel auch verlieren!

ISkO 4.1.6: Die schuldige Partei ist zum Weiterspiel verpflichtet, wenn es die andere Partei verlangt. Dann zählt der Regelverstoß als nicht begangen.

Im Zweifel sollte man dem geschenkten Gaul also nicht ins Maul schauen sondern den Regelverstoß der Gegenspieler dankend annehmen und das Spiel beenden.

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