Die gezeigte Karte

Der Alleinspieler hat es ja beim Skat schon schwer genug. Er muss sich gegen zwei Spieler behaupten und diese benötigen zum Sieg auch noch ein Auge weniger.

Auch bei Regelverstößen werden dem Alleinspieler mehr Rechte zuerkannt als den Gegenspielern. Wirft der Alleinspieler versehentlich eine seiner Karten auf und zeigt sie seinen Mitspielern, dann bleibt das folgenlos. Passiert das einem Gegenspieler, ist das Spiel sofort zu Gunsten des Alleinspielers beendet.

Ist ja auch logisch: Die aufgedeckte Karte des Alleinspielers nutzt nur den Gegenspielern. Warum sollte man den Alleinspieler also noch zusätzlich bestrafen. Die aufgedeckte Karte des Gegenspielers sieht auch der andere Gegenspieler, somit kennt er schonmal eine Karte seines Spielpartners. Ein klarer Vorteil für die Gegenspieler, der nur dadurch kompensiert werden kann, dass das Spiel an dieser Stelle abgebrochen wird.

Mir wurde jetzt die Frage gestellt, warum dem Alleinspieler mit dem selben Argument nicht noch viel mehr Rechte zugesprochen werden. Angenommen, der Alleinspieler spielt zum ersten Stich auf, obwohl er nicht in Vorhand ist. Gemäß Skatordnung (ISkO 4.1.3) verliert er sein Spiel damit sofort. Wo ist der Unterschied zur versehentlich heruntergefallenen Karte, die der Alleinspieler einfach wieder zurücknehmen kann?

Der Unterschied ist ganz einfach. Wer ausspielt ist in der Skatordnung geregelt. Im ersten Stich ist das der Spieler links vom Kartengeber. In den anderen Stichen spielt der Spieler auf, der den vorherigen Stich gewonnen hat. Gegen diese Regel hat der Alleinspieler mit dem falschen Ausspiel verstoßen. Durch diesen Verstoß verschafft sich der Alleinspieler zudem einen Vorteil. Diesen Vorteil hat er bei der versehentlich gezeigten Karte nicht.

Würde man es dem Alleinspieler erlauben, ein falsches Ausspiel einfach zurückzunehmen, dann könnte er dies mit Absicht jederzeit wiederholen. Bemerkt es niemand, dann hat er einen Vorteil. Fällt es auf, dann passiert ja weiter nichts.

 

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